Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, auch im Falle unserer Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil.

2. Angebote und Auftragserteilung

2.1 Wir sind an unsere Angebote vier Wochen gebunden. Die Annahme unserer Angebote erfolgt durch Bestätigung des Kunden, durch schlüssige Handlung (z. B. Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer gewünschten Präsentation.

2.2 Bei Hardwareangeboten gelten Tagespreise, die bei einer Auftragserteilung erneut abgestimmt werden.

2.3 Sollte ein Auftrag auch zu einer Präsentation erteilt werden, ohne dass ein Angebot durch uns erfolgt ist, erfolgt die Berechnung nach der branchenüblichen Vergütung gemäß »Tarifvertrag für Designleistungen«, herausgegeben vom SdSt (Selbständige Design-Studios) und AGD (Allianz deutscher Designer). Dies gilt entsprechend bei vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages.

2.4 Sofern keine Festpreise vereinbart werden, verstehen sich unsere Angebote im kaufmännischen Geschäftverkehr vorbehaltlich üblicher Preissteigerungen oder -senkungen. Zu einer Kostensteigerung von mehr als 15 % gegenüber unserem Angebot haben wir die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

3. Treue- und Verschwiegenheitspflicht

Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber zu einer fachkundigen, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftgeheimnisse werden wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

4. Urheberrechte an Entwürfen und Werkzeichnungen

4.1 Jeder uns erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberrechtsvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 Urheberrechtsgesetz i. V. m. den Werksvertragbestimmungen des BGB. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.2 Die Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen oder Details ist unzulässig.

4.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

4.4 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumen wir ihm in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 Urhebergesetz ein. Wird vom Auftraggeber lediglich ein Präsentationshonorar gezahlt, so verbleiben die Urhebernutzung- und Eigentumsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten bei uns.

4.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.

4.6 Wir sind berechtigt, die von uns gestatteten Erzeugnisse zu signieren und in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.

4.7 Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithografien und Disketten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Dies gilt sinngemäß auch für alle in Zusammenhang mit der Auftragsausführung gespeicherten sonstigen Daten.

4.8 Vorlagen, die uns vom Kunden zur Nutzung im Internet ö.ä. übergeben wurden, werden nicht gesondert auf etwaige Urheberrechtsverletzungen überprüft, hier gehen wir davon aus, dass dies bereits im Vorfeld geschehen ist.

5. Haftung bei Druckfreigabe

5.1 Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die entweder von uns erstellt oder vom Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr (auf Datenträger, per Datentransferübertragung) zur Verfügung gestellt werden. Alle Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein. Wir übernehmen bzw. vermitteln ferner die Herstellung von Druckunterlagen auf der Grundlage von Manuskipten, Daten oder Entwürfen, die der Auftraggeber auf sonstige Weise zur Verfügung stellt und die erst noch auf Datenträger erfasst, realisiert und gesetzt werden müssen. Uns überlassene oder von uns für den Auftraggeber erstellte Daten werden bis zum Ende des Vertragsverhältnisses oder bis zur Erfüllung des Vertragszwecks aufbewahrt.

5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich alle von uns oder von Dritten gelieferten Filme, Disketten oder Ausdrucke vor der Weiterverarbeitung bzw. Druckfreigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nach rügenlosem Ablauf einer Woche gelten die Vorlagen als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht eine längere Prüfungszeit verlangt. Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch den Kunden haften wir nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit der Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt unsere Haftung auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt.

5.3 Der Auftraggeber ist zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind.

6. Sonder- und Fremdleistungen

6.1 Gesondert berechnet werden Materialien, Reinzeichnungen, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen, die Vorlage weiterer Entwürfe, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Übersetzungen, Organisations- und Beschaffungskosten sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung der von uns gestalteten Erzeugnisse je nach entsprechendem Aufwand. Auch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem in Rechnung gestellt.

6.2 Kosten und Spesen für Reisen, die in Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

6.3 Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers. Werden von uns im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnen wir die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnungen abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von sämtlich sich daraus ergebenen Verbindlichkeiten freizustellen.

7. Beendigung des Auftrages

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.

8. Zahlung und Zahlungsverzug/Eigentumsvorbehalt

8.1 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

8.2 Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen, aber nicht die zur Erstellung benutzte Software (Programme, Schriften), bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammensetzt aus: a) der Entwicklung der Konzeption b) dem Entwurfshonorar c) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) d) dem Ausarbeitungs- bzw. Reinzeichnungshonorar e) dem Honorar für die Produktionsbetreuung Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgelt für das Copyright. An Entwürfen, Ausarbeitungen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

8.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten; 33 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung und weitere 33 % der Auftragssumme bei Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten. Geht ein Projekt über 3 Monate hinaus, erhöht sich die Abschlagszahlung auf 60 % der Auftragssumme. Bei der Beschaffung von Hardware gilt ebenfalls eine Abschlagszahlung von 60% nach Auftragserteilung.

8.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber Zinsen in Höhe von 6 % p.a. zu zahlen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.

8.5 Die von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen in unserem Eigentum. Auch die Einrichtung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung unserer Forderungen abhängig. Gemäß § 273 BGB steht uns von allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

9. Lieferung

9.1 Wir senden die Druckvorlagen und Entwürfe dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.

9.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.

9.3 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höhere Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/Beistellung von Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine.

10. Gewährleistung

10.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaft des Werkes schriftlich zugesichert worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme (Druckreifeerklärung) auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

10.2 Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb einer Woche nach dem Empfang der Ware schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als mangelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge und innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Ware zugeht.

10.3 Bei berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 361 BGB bleibt unberührt.

10.4 Soweit der Auftraggeber an unseren Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch uns.

10.5 Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.

11. Haftung

11.1 Wir haften - sofern dieser Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft -, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit leitender Mitarbeiter. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

11.2 Wir haften nicht für patent-, muster-, urheber-, warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit unserer im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

11.3 Wir sind nicht verpflichtet, jeden von uns dem Auftraggeber vorgelegten Entwurf vorher auf seine rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme wird vom Auftraggeber getragen. Dies gilt nicht bei offensichtlicher Wettbewerbswidrigkeit der Werbung.

11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebener Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. In keinem Fall haften wir wegen der enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

11.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmen sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehende Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von uns, zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

11.6 Für Fehler, die sich aus nachweislich aus defekter Hardware oder Bauteilen ergeben und ggf. Produktions- oder Gewinnausfälle nach sich ziehen, wird keine Haftung übernommen.

12. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt.

13. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und soweit nicht anders vereinbart Gerichtsstand ist Gütersloh. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.


Hosting/Providing:

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Der Provider betreibt Rechner, die ständig an das Internet angebunden sind (Webserver). Auf diesen Webservern stellt er anderen Unternehmen Speicherplatz für eigene Zwecke zur Verfügung. Die auf dem Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden. Der Kunde ist daran interessiert, das World Wide Web für die Präsentation seines Unternehmens zu nutzen.

§ 2 Leistungen des Providers

a) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Die im Leistungsangebot beispielhaft aufgeführten Sonderleistungen erbringt der Provider nach näherer Absprache. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Zusätzlich stellt der Provider eigene Aufwendungen in Rechnung.
b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Der Provider behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Die Haftung für die Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.
c) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten Informationen des Kunden rund um die Uhr kostenfrei abrufen. Der Provider sagt eine Erreichbarkeit der physikalischen Anbindung des Webservers von 99% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
d) Der Provider stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser seinen Server selbst über die Telefonleitung verwalten kann (SSH). Dieser Zugang ist mit einem Passwort geschützt. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten erstellen lässt, ist er für den Inhalt seiner Seiten allein verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.
e) Der Provider ist berechtigt, den Speicherplatz des Kunden ohne entsprechende Vorankündigung für Zugriffe aus dem Internet zu sperren, wenn der Kunde in einem Abrechnungszeitraum mehr als 35 GB als gebucht an Datentransfer verbraucht hat und im Vorfeld keinen höheren Verbrauch mit dem Provider vereinbart hat.

§ 3 Leistungen des Kunden

a) Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert werden.
b) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise im Voraus. Alle Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c) Der Provider stellt seine Leistungen halbjährlich im Voraus in Rechnung. Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Sollte der Kunde eine Rechnung per Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 7,50 je Rechnung fällig.
d) Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu benannte Konto keine ausreichende Deckung aufweist oder der Kunde aus anderen Gründen seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Kaufmann ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich. Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10% jährlich, falls er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Für jeden angefangenen Monat, in dem eine Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht dem Provider für die Bearbeitung und Überwachung der Zahlungseingänge eine Aufwandsentschädigung von pauschal € 7,50 zu.

§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung

a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird je nach Leistungsbeschreibung mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten oder 12 Monaten geschlossen. Verträge mit 6 Monaten Mindestlaufzeit können jederzeit zum Ablauf des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Verträge mit 12 Monaten Mindestlaufzeit verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragskündigung muss schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere

  • ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
  • Veröffentlichung von nationalsozialistischen, rassistischen, radikalen, oder in anderer Form illegalen Inhalten durch den Kunden,
  • ein Zahlungsverzug
  • die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider,
  • eine grundlegende Änderung des rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.

c) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug, steht es dem Provider frei, den Speicherplatz des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Für die Bearbeitung des Zahlungsverzuges und ggfs. die Entsperrung eines Servers berechnet der Provider eine Aufwandspauschale in Höhe von € 29,-. Sollte der Zahlungsverzug länger als eine Woche andauern, kann der Provider den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen und alle auf dem Server des Kunden gespeicherten Daten vernichten.

§ 5 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen

Der Provider erbringt seine Leistungen im übrigen nach Maßgabe seines Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen. Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags und liegen dem Kunden bei Vertragsschluß vor.


ALLGEMEINE LEISTUNGSBEDINGUNGEN

§ 1 Leistungen des Providers

a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
b) Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen per E-Mail. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden.

§ 2 Rechte Dritter

a) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte der von ihm eingestellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt. Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich fremde Rechte verletzen.
b) Der Provider ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Provider unverzüglich von einer solchen Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

§ 3 Internetdomains

a) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
b) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen Subdomains.
c) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten. Umgekehrt wird auch der Provider den Kunden informieren, wenn er aufgefordert werden sollte, die Domain des Kunden abzugeben. Der Provider ist in beiden Fällen berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozeß- und Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens € 4.000,-) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.

§ 4 Datenschutz

a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen Nutzung seiner Daten widersprechen.
b) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht.
c) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.

§ 5 Haftungsbeschränkung

Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare Schäden und der Höhe nach auf die Leistungen der vom Provider bei der Versicherungskammer Bayern abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von € 2.000.000,- beschränkt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und gelten insbesondere nicht bei dem Provider zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 6 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

§ 7 Urheberrechte

Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet, überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Seiten im Internet für die Dauer des Vertragsverhältnisses.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
b) Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
c) Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz oder in Düsseldorf erheben.

§ 9 Sonstiges

a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
b) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.