

für die Michael Grübel KG:
Eine der 10 besten Internetlösungen...
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Mit Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Von den AGB abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Anderslautende AGB des Auftraggebers werden, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, auch im Falle unserer Lieferung oder Dienstleistung nicht Vertragsbestandteil.
2. Angebote und Auftragserteilung
2.1 Wir sind an unsere Angebote vier Wochen gebunden. Die Annahme unserer Angebote erfolgt durch Bestätigung des Kunden, durch schlüssige Handlung (z. B. Mitarbeit in der Konzept- und Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer gewünschten Präsentation.
2.2 Bei Hardwareangeboten gelten Tagespreise, die bei einer Auftragserteilung erneut abgestimmt werden.
2.3 Sollte ein Auftrag auch zu einer Präsentation erteilt werden, ohne dass ein Angebot durch uns erfolgt ist, erfolgt die Berechnung nach der branchenüblichen Vergütung gemäß »Tarifvertrag für Designleistungen«, herausgegeben vom SdSt (Selbständige Design-Studios) und AGD (Allianz deutscher Designer). Dies gilt entsprechend bei vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages.
2.4 Sofern keine Festpreise vereinbart werden, verstehen sich unsere Angebote im kaufmännischen Geschäftverkehr vorbehaltlich üblicher Preissteigerungen oder -senkungen. Zu einer Kostensteigerung von mehr als 15 % gegenüber unserem Angebot haben wir die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
3. Treue- und Verschwiegenheitspflicht
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber zu einer fachkundigen, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftgeheimnisse werden wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
4. Urheberrechte an Entwürfen und Werkzeichnungen
4.1 Jeder uns erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberrechtsvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 Urheberrechtsgesetz i. V. m. den Werksvertragbestimmungen des BGB. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
4.2 Die Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen oder Details ist unzulässig.
4.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
4.4 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumen wir ihm in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 Urhebergesetz ein. Wird vom Auftraggeber lediglich ein Präsentationshonorar gezahlt, so verbleiben die Urhebernutzung- und Eigentumsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten bei uns.
4.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden.
4.6 Wir sind berechtigt, die von uns gestatteten Erzeugnisse zu signieren und in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.
4.7 Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithografien und Disketten, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Dies gilt sinngemäß auch für alle in Zusammenhang mit der Auftragsausführung gespeicherten sonstigen Daten.
4.8 Vorlagen, die uns vom Kunden zur Nutzung im Internet ö.ä. übergeben wurden, werden nicht gesondert auf etwaige Urheberrechtsverletzungen überprüft, hier gehen wir davon aus, dass dies bereits im Vorfeld geschehen ist.
5. Haftung bei Druckfreigabe
5.1 Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die entweder
von uns erstellt oder vom Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr (auf Datenträger,
per Datentransferübertragung) zur Verfügung gestellt werden. Alle Daten, die uns zur Verfügung
gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein.
Wir übernehmen bzw. vermitteln ferner die Herstellung von Druckunterlagen auf der Grundlage von
Manuskipten, Daten oder Entwürfen, die der Auftraggeber auf sonstige Weise zur Verfügung stellt
und die erst noch auf Datenträger erfasst, realisiert und gesetzt werden müssen. Uns überlassene
oder von uns für den Auftraggeber erstellte Daten werden bis zum Ende des Vertragsverhältnisses
oder bis zur Erfüllung des Vertragszwecks aufbewahrt.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich alle von uns oder von Dritten gelieferten Filme, Disketten oder Ausdrucke vor der Weiterverarbeitung bzw. Druckfreigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nach rügenlosem Ablauf einer Woche gelten die Vorlagen als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht eine längere Prüfungszeit verlangt. Im Falle der unkontrollierten Druckfreigabe, Weitergabe oder Verarbeitung der Vorlagen durch den Kunden haften wir nicht für Schäden, die bei der Weiterverarbeitung (insbesondere beim Druck) auftreten, es sei denn, die Fehler hätten auch bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Vorlagen nicht entdeckt werden können. Soweit der Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt unsere Haftung auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt.
5.3 Der Auftraggeber ist zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind.
6. Sonder- und Fremdleistungen
6.1 Gesondert berechnet werden Materialien, Reinzeichnungen, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen, die Vorlage weiterer Entwürfe, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Übersetzungen, Organisations- und Beschaffungskosten sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Herstellung der von uns gestalteten Erzeugnisse je nach entsprechendem Aufwand. Auch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem in Rechnung gestellt.
6.2 Kosten und Spesen für Reisen, die in Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
6.3 Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht
nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes
eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des
Auftraggebers. Werden von uns im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch
der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnen wir die für die Angebotseinholung
aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnungen
abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von sämtlich sich
daraus ergebenen Verbindlichkeiten freizustellen.
7. Beendigung des Auftrages
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden.
8. Zahlung und Zahlungsverzug/Eigentumsvorbehalt
8.1 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8.2 Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen, aber nicht die
zur Erstellung benutzte Software (Programme, Schriften), bilden zusammen mit der Einräumung
der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammensetzt aus:
a) der Entwicklung der Konzeption
b) dem Entwurfshonorar
c) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
d) dem Ausarbeitungs- bzw. Reinzeichnungshonorar
e) dem Honorar für die Produktionsbetreuung
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgelt für das Copyright.
An Entwürfen, Ausarbeitungen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
8.3 Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von uns hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten; 33 % der Auftragssumme bei Auftragserteilung und weitere 33 % der Auftragssumme bei Fertigstellung der Hälfte der Arbeiten. Geht ein Projekt über 3 Monate hinaus, erhöht sich die Abschlagszahlung auf 60 % der Auftragssumme. Bei der Beschaffung von Hardware gilt ebenfalls eine Abschlagszahlung von 60% nach Auftragserteilung.
8.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank, mindestens aber Zinsen in Höhe von 6 % p.a. zu zahlen. Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.
8.5 Die von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen in unserem Eigentum. Auch die Einrichtung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung unserer Forderungen abhängig. Gemäß § 273 BGB steht uns von allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien, Manuskripten und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
9. Lieferung
9.1 Wir senden die Druckvorlagen und Entwürfe dem Auftraggeber auf dessen Wunsch zu. Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers.
9.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragwertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
9.3 Auch bei vereinbarten Lieferterminen und -fristen haben wir Liefer- und Leistungsverzögerungen im eigenen Betrieb oder in dem eines Zulieferers nicht zu vertreten, soweit diese auf höhere Gewalt beruhen. Als solche gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Rohstoff- und Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- und Transportstörungen. Verzögert sich eine vom Auftraggeber zugesagte Zulieferung/Beistellung von Material, verschieben sich entsprechend auch fest zugesagte Liefertermine.
10. Gewährleistung
10.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaft des Werkes schriftlich zugesichert worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme (Druckreifeerklärung) auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
10.2 Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb einer Woche nach dem Empfang der Ware schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als mangelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge und innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Ware zugeht.
10.3 Bei berechtigter Beanstandung sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. § 361 BGB bleibt unberührt.
10.4 Soweit der Auftraggeber an unseren Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch uns.
10.5 Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
11. Haftung
11.1 Wir haften - sofern dieser Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft -, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit leitender Mitarbeiter. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
11.2 Wir haften nicht für patent-, muster-, urheber-, warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit unserer im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
11.3 Wir sind nicht verpflichtet, jeden von uns dem Auftraggeber vorgelegten Entwurf vorher auf seine rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme wird vom Auftraggeber getragen. Dies gilt nicht bei offensichtlicher Wettbewerbswidrigkeit der Werbung.
11.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebener Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. In keinem Fall haften wir wegen der enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
11.5 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmen sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehende Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht-Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von uns, zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
11.6 Für Fehler, die sich aus nachweislich aus defekter Hardware oder Bauteilen ergeben und ggf. Produktions- oder Gewinnausfälle nach sich ziehen, wird keine Haftung übernommen.
12. Aufrechnung/Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt.
13. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erfüllungsort und soweit nicht anders vereinbart Gerichtsstand ist Gütersloh. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.
Hosting/Providing:
§ 1 Gegenstand des Vertrages
Der Provider betreibt Rechner, die ständig an das Internet angebunden sind (Webserver). Auf diesen
Webservern stellt er anderen Unternehmen Speicherplatz für eigene Zwecke zur Verfügung. Die auf dem
Webserver abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet
abgerufen werden. Der Kunde ist daran interessiert, das World Wide Web für die Präsentation seines
Unternehmens zu nutzen.
§ 2 Leistungen des Providers
a) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer
Maßgabe des im Internet zum Zeitpunkt der Bestellung publizierten Leistungsangebotes. Die im
Leistungsangebot beispielhaft aufgeführten Sonderleistungen erbringt der Provider nach näherer
Absprache. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet.
Zusätzlich stellt der Provider eigene Aufwendungen in Rechnung.
b) Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren und Dienstleistungen auf dem
Webserver darzustellen. Der Provider behält sich allerdings vor, solchen Drittpräsentationen
zu widersprechen, wenn seine eigenen Interessen hiervon berührt werden. Die Haftung für die
Drittpräsentation übernimmt in jedem Fall der Kunde.
c) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die auf dem Webserver abgelegten
Informationen des Kunden rund um die Uhr kostenfrei abrufen. Der Provider sagt eine Erreichbarkeit
der physikalischen Anbindung des Webservers von 99% im Jahresmittel zu. Hiervon ausgenommen
sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht
im Einflussbereich des Providers liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das
Internet nicht zu erreichen ist.
d) Der Provider stellt dem Kunden einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser seinen Server selbst
über die Telefonleitung verwalten kann (SSH). Dieser Zugang ist mit einem Passwort geschützt. Der
Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu
informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sofern der Kunde seine Seiten selbst erstellt oder von Dritten erstellen lässt, ist er für den
Inhalt seiner Seiten allein verantwortlich. Er stellt den Provider im Innenverhältnis von etwaigen
Ansprüchen Dritter, die auf inhaltlichen Mängeln des Angebots beruhen, frei.
e) Der Provider ist berechtigt, den Speicherplatz des Kunden ohne entsprechende Vorankündigung
für Zugriffe aus dem Internet zu sperren, wenn der Kunde in einem Abrechnungszeitraum mehr als 35
GB als gebucht an Datentransfer verbraucht hat und im Vorfeld keinen höheren Verbrauch mit dem
Provider vereinbart hat.
§ 3 Leistungen des Kunden
a) Der Kunde wird für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle
Sicherheitskopien vorhalten. Diese Sicherheitskopien dürfen nicht auf dem Webserver gespeichert
werden.
b) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen
Preise im Voraus. Alle Entgelte verstehen sich inklusive der jeweils geltenden deutschen
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
c) Der Provider stellt seine Leistungen halbjährlich im Voraus in Rechnung. Die in der Rechnung
aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung
erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Sollte der Kunde eine Rechnung per
Briefpost benötigen, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 7,50 je Rechnung fällig.
d) Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider bei Vertragsunterzeichnung eine Einzugsermächtigung
für die Erhebung der fälligen Entgelte zu erteilen. Für den Fall, dass das vom Kunden hierzu
benannte Konto keine ausreichende Deckung aufweist oder der Kunde aus anderen Gründen seine
Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Kaufmann ist - vom
Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 10% jährlich. Sofern der Kunde
Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle des Verzugs Zinsen in Höhe von 10% jährlich, falls
er keinen wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist. Für jeden angefangenen Monat, in dem
eine Einzugsermächtigung nicht erteilt ist, steht dem Provider für die Bearbeitung und Überwachung
der Zahlungseingänge eine Aufwandsentschädigung von pauschal € 7,50 zu.
§ 4 Dauer des Vertrages, Kündigung
a) Der Vertrag beginnt mit Bestellung der Dienstleistung im Internet und wird je nach
Leistungsbeschreibung mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten oder 12 Monaten geschlossen.
Verträge mit 6 Monaten Mindestlaufzeit können jederzeit zum Ablauf des nächsten
Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Verträge mit 12 Monaten Mindestlaufzeit
verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens drei
Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Vertragskündigung muss
schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen. Einer Angabe von Gründen bedarf es
für die Kündigung nicht.
b) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Als
wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere
§ 5 Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen
Der Provider erbringt seine Leistungen im
übrigen nach Maßgabe seines Leistungsangebots und seiner Allgemeinen Leistungsbedingungen.
Leistungsangebot und Allgemeine Leistungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags und liegen
dem Kunden bei Vertragsschluß vor.
ALLGEMEINE LEISTUNGSBEDINGUNGEN § 1 Leistungen des Providers
a) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen
auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
b) Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand abgerechnet werden, hat der
Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen per E-Mail. Darin soll die Art der abgerechneten
Leistung und die aufgewendete Zeit bezeichnet werden.
§ 2 Rechte Dritter
a) Der Kunde versichert ausdrücklich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der Inhalte
der von ihm eingestellten Webseiten weder gegen deutsches noch gegen sein hiervon gegebenenfalls
abweichendes Heimatrecht, insbesondere Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstößt.
Der Provider behält sich vor, Seiten, die inhaltlich bedenklich erscheinen, von einer Speicherung
auf seinem Server auszunehmen. Den Anbieter wird er von einer etwa vorgenommenen Löschung der
Seiten unverzüglich informieren. Das Gleiche gilt, wenn der Provider von dritter Seite
aufgefordert wird, Inhalte auf seinen Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich
fremde Rechte verletzen.
b) Der Provider ist berechtigt, solche Webseiten, deren Speicherung auf dem Webserver Rechte
Dritter verletzen könnte, von der Festplatte zu löschen oder in anderer geeigneter Weise vom
Zugriff durch Dritte auszuschließen. Den Kunden wird der Provider unverzüglich von einer solchen
Maßnahme benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass eine
Verletzung von Rechten Dritter nicht zu befürchten ist, wird der Provider die betroffenen Webseiten
Dritten wieder verfügbar machen. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässigen Inhalten einer
Webseite des Kunden beruhen, stellt der Kunde den Provider hiermit frei.
§ 3 Internetdomains
a) Soweit Gegenstand der Leistungen des Providers auch die Verschaffung und/oder Pflege von
Internetdomains ist, wird er gegenüber dem DENIC, dem InterNIC oder einer anderen Organisation
zur Domainvergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird
ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
b) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür,
dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter oder einzigartig
sind oder auf Dauer Bestand haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers vergebenen
Subdomains.
c) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine Internetdomain aufzugeben, weil
sie angeblich fremde Rechte verletzt, wird er den Provider hiervon unverzüglich unterrichten.
Umgekehrt wird auch der Provider den Kunden informieren, wenn er aufgefordert werden sollte, die
Domain des Kunden abzugeben. Der Provider ist in beiden Fällen berechtigt, im Namen des Kunden auf
die Internetdomain zu verzichten, falls der Kunde nicht sofort Sicherheit für etwaige Prozeß- und
Anwaltskosten in ausreichender Höhe (mindestens € 4.000,-) stellt. Von Ersatzansprüchen Dritter,
die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider
hiermit frei.
§ 4 Datenschutz
a) Der Kunde ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere
Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt,
Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads), vom Provider
während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung
des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Mit der Speicherung
erklärt er sein Einverständnis. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider
auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur
bedarfsgerechten Gestaltung seiner Telekommunikationsleistungen. Der Kunde kann einer solchen
Nutzung seiner Daten widersprechen.
b) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten
Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der
Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen
Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider gesetzlich
verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder
soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht
widerspricht.
c) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für
Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik
nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem
Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten
des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet
sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den
Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten
Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§ 5 Haftungsbeschränkung
Der Provider haftet für Schäden, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder
vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
in Fällen einfacher Fahrlässigkeit bei Vermögensschäden der Art nach auf vorhersehbare, unmittelbare
Schäden und der Höhe nach auf die Leistungen der vom Provider bei der Versicherungskammer Bayern
abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von € 2.000.000,- beschränkt.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und
gelten insbesondere nicht bei dem Provider zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust
des Lebens des Kunden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 6 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter
freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem
zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§ 7 Urheberrechte
Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des Kunden für Dritte Webpräsentationen gestaltet,
überträgt er dem Kunden ein nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung der erstellten Seiten im Internet
für die Dauer des Vertragsverhältnisses.
§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht.
b) Sofern der Kunde Kaufmann ist, sind die für den Sitz des Providers örtlich zuständigen Gerichte
ausschließlich zuständig.
c) Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz oder in Düsseldorf
erheben.
§ 9 Sonstiges
a) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
b) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt
auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
c) Der Kunde kann mit Forderungen gegenüber dem Provider nur aufrechnen, wenn sie anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt sind.
d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine
ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der
Vereinbarung nahekommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.





